Page 238 - Karmen Pižorn, Alja Lipavic Oštir in Janja Žmavc, ur. • Obrazi več-/raznojezičnosti. Ljubljana: Pedagoški inštitut, 2022. Digitalna knjižnica, Dissertationes 44
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. Der wichtigste Schlüssel zur gegenseitigen Verständigung ist die Spra-
che. Denn durch die Sprache können auch die kulturellen Werte vermittelt
werden. Der Ort, an dem die Sprache, die Kultur und die Bildung Hand in
Hand gehen, ist die Schule. Die Schulpflicht besteht in Deutschland grund-
sätzlich für alle Kinder und Jugendliche, das heißt sie hängt nicht von der
Staatsangehörigkeit ab. In Bayern beginnt die Schulpflicht drei Monate
nach dem Zuzug aus dem Ausland.
3.1 Berufsintegrationsklassen in Bayern
In Bayern wurde für die stark gewachsene Zielgruppe berufsschulpflichti-
ger, neu zugewanderter Menschen ein Beschulungsmodell mit Mittelschul-
abschluss (nach erfolgreichem Abschluss gemäß § 15 Berufsschulordnung)
angelegt (vgl. z.B. Simml & Riedel, 2019, S. 20). Im Grunde handelt es sich
um ein zweijähriges Modell. Im ersten Schuljahr besuchen die Schüler und
Schülerinnen die BIKv-Klasse (Berufsintegrationsvorklasse) und im zwei-
ten Schuljahr die BIK-Klasse (Berufsintegrationsklasse).
Die Maßnahme steht berufsschulpflichtigen Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern, Geflüchteten und anderen berufsschulpflichtigen jun-
gen Menschen offen, die mangels deutscher Sprachkenntnisse dem Be-
rufsschulunterricht in regulären Klassen für Jugendliche ohne Ausbil-
dungsplatz nicht folgen können. In der Regel werden die Teilnehmenden
zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr aufgenommen, in begründeten Aus-
nahmefällen bis zum 25. Lebensjahr. Die Altersgrenze entspricht der der
deutschen Jugendlichen, (16 -21), die nach der Mittelschule eine Berufsaus-
bildung eingehen und dann noch weiter schulpflichtig sind.
Schüler und Schülerinnen, die noch nicht alphabetisiert sind, besu-
chen in der Regel die sog. Deutschklassen an Berufsschulen zur Alphabeti-
sierung (DK-BS-A). Für Jugendliche, die während des Schuljahres nicht in
reguläre Berufsintegrationsklassen aufgenommen werden können, weil die
sprachlichen Voraussetzungen fehlen, können die Deutschklassen an Berufs-
schulen (DK-BS) (die ehemaligen SIK-Klassen = Sprachintensivklassen) ein-
gerichtet werden.
Im Fokus einer BIKv-Klasse liegt weiterhin der Sprachunterricht.
Dazu kommen aber auch schon die mathematischen Grundlagen und die
Grundkenntnisse in den Bereichen Ethik, Politik und Gesellschaft und be-
rufliche Bildung. Am Ende der BIKv-Klasse bekommen die Schüler und
Schülerinnen ein Zeugnis, das eine sprachliche Beurteilung eigener Kennt-
nisse und Fähigkeiten beinhaltet (also keine Noten im engeren Sinne). War
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che. Denn durch die Sprache können auch die kulturellen Werte vermittelt
werden. Der Ort, an dem die Sprache, die Kultur und die Bildung Hand in
Hand gehen, ist die Schule. Die Schulpflicht besteht in Deutschland grund-
sätzlich für alle Kinder und Jugendliche, das heißt sie hängt nicht von der
Staatsangehörigkeit ab. In Bayern beginnt die Schulpflicht drei Monate
nach dem Zuzug aus dem Ausland.
3.1 Berufsintegrationsklassen in Bayern
In Bayern wurde für die stark gewachsene Zielgruppe berufsschulpflichti-
ger, neu zugewanderter Menschen ein Beschulungsmodell mit Mittelschul-
abschluss (nach erfolgreichem Abschluss gemäß § 15 Berufsschulordnung)
angelegt (vgl. z.B. Simml & Riedel, 2019, S. 20). Im Grunde handelt es sich
um ein zweijähriges Modell. Im ersten Schuljahr besuchen die Schüler und
Schülerinnen die BIKv-Klasse (Berufsintegrationsvorklasse) und im zwei-
ten Schuljahr die BIK-Klasse (Berufsintegrationsklasse).
Die Maßnahme steht berufsschulpflichtigen Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern, Geflüchteten und anderen berufsschulpflichtigen jun-
gen Menschen offen, die mangels deutscher Sprachkenntnisse dem Be-
rufsschulunterricht in regulären Klassen für Jugendliche ohne Ausbil-
dungsplatz nicht folgen können. In der Regel werden die Teilnehmenden
zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr aufgenommen, in begründeten Aus-
nahmefällen bis zum 25. Lebensjahr. Die Altersgrenze entspricht der der
deutschen Jugendlichen, (16 -21), die nach der Mittelschule eine Berufsaus-
bildung eingehen und dann noch weiter schulpflichtig sind.
Schüler und Schülerinnen, die noch nicht alphabetisiert sind, besu-
chen in der Regel die sog. Deutschklassen an Berufsschulen zur Alphabeti-
sierung (DK-BS-A). Für Jugendliche, die während des Schuljahres nicht in
reguläre Berufsintegrationsklassen aufgenommen werden können, weil die
sprachlichen Voraussetzungen fehlen, können die Deutschklassen an Berufs-
schulen (DK-BS) (die ehemaligen SIK-Klassen = Sprachintensivklassen) ein-
gerichtet werden.
Im Fokus einer BIKv-Klasse liegt weiterhin der Sprachunterricht.
Dazu kommen aber auch schon die mathematischen Grundlagen und die
Grundkenntnisse in den Bereichen Ethik, Politik und Gesellschaft und be-
rufliche Bildung. Am Ende der BIKv-Klasse bekommen die Schüler und
Schülerinnen ein Zeugnis, das eine sprachliche Beurteilung eigener Kennt-
nisse und Fähigkeiten beinhaltet (also keine Noten im engeren Sinne). War
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