Page 234 - Karmen Pižorn, Alja Lipavic Oštir in Janja Žmavc, ur. • Obrazi več-/raznojezičnosti. Ljubljana: Pedagoški inštitut, 2022. Digitalna knjižnica, Dissertationes 44
P. 234
Von Migration spricht man laut Schimany, wenn eine Person ihren
Lebensmittelpunkt räumlich verlegt. Um internationale Migration handelt
es sich, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht (Schimany in Luft/
Schimany, 2014, S. 34). Da es sich in diesem Artikel um die internationa-
le Migration handelt, wird die nähere Klassifikation und Beschreibung der
innerdeutschen Migration nicht berücksichtigt.
Je nachdem, woher die Zuwanderer und Zuwanderinnen kommen,
unterscheidet man zwischen Personen aus den EU-Staaten und Personen,
die keine EU-Bürger und Bürgerinnen sind. Darüber hinaus kann man die
Zuwanderergruppen auch je nach dem Grund / Ziel der Migration klassi-
fizieren:
– (Spät-) Aussiedlerzuwanderung;
– Zuwanderung zum Zweck des Studiums und der Ausbildung
(Bildungsmigration);
– Arbeitsmigration (Fachkräfte sowie Saison- und Werkvertragsar-
beitnehmer);
– Familien und Ehegattennachzug (Familienmigration);
– Zuzug von Asylbewerbern aus den Staaten außerhalb der Euro-
päischen Union (vgl. Schimany, 2014, S.35).
Internationale Migranten und Migrantinnen sind also alle Menschen,
die ihr Heimatland verlassen haben, um in einem anderen Land ihr Leben
weiterzuführen. Nicht alle solche Personen dürfen jedoch als Flüchtlin-
ge bezeichnet werden. Im Verständnis des Asylrechts umfasst der Begriff
ausschließlich anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskon-
vention: Das sind Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den
Flüchtlingsschutz erhalten (BAMF, 2019, S. 3). Um als Flüchtling anerkannt
zu werden, muss man ein bestimmtes Verfahren durchlaufen.
In diesem Zusammenhang unterscheidet man wieder zwischen drei
Personengruppen:
– Asylsuchende: Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu
stellen und noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst sind;
– Asylantragstellende: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die
sich im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht
entschieden ist;
234
Lebensmittelpunkt räumlich verlegt. Um internationale Migration handelt
es sich, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht (Schimany in Luft/
Schimany, 2014, S. 34). Da es sich in diesem Artikel um die internationa-
le Migration handelt, wird die nähere Klassifikation und Beschreibung der
innerdeutschen Migration nicht berücksichtigt.
Je nachdem, woher die Zuwanderer und Zuwanderinnen kommen,
unterscheidet man zwischen Personen aus den EU-Staaten und Personen,
die keine EU-Bürger und Bürgerinnen sind. Darüber hinaus kann man die
Zuwanderergruppen auch je nach dem Grund / Ziel der Migration klassi-
fizieren:
– (Spät-) Aussiedlerzuwanderung;
– Zuwanderung zum Zweck des Studiums und der Ausbildung
(Bildungsmigration);
– Arbeitsmigration (Fachkräfte sowie Saison- und Werkvertragsar-
beitnehmer);
– Familien und Ehegattennachzug (Familienmigration);
– Zuzug von Asylbewerbern aus den Staaten außerhalb der Euro-
päischen Union (vgl. Schimany, 2014, S.35).
Internationale Migranten und Migrantinnen sind also alle Menschen,
die ihr Heimatland verlassen haben, um in einem anderen Land ihr Leben
weiterzuführen. Nicht alle solche Personen dürfen jedoch als Flüchtlin-
ge bezeichnet werden. Im Verständnis des Asylrechts umfasst der Begriff
ausschließlich anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskon-
vention: Das sind Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den
Flüchtlingsschutz erhalten (BAMF, 2019, S. 3). Um als Flüchtling anerkannt
zu werden, muss man ein bestimmtes Verfahren durchlaufen.
In diesem Zusammenhang unterscheidet man wieder zwischen drei
Personengruppen:
– Asylsuchende: Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu
stellen und noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst sind;
– Asylantragstellende: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die
sich im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht
entschieden ist;
234